Kanzlei Gerald Gaßmann

Kanzlei für Forderungsmanagement


FORDERUNGSMANAGEMENT          



Wir sind die Spezialisten für das anwaltliche Forderungsmanagement im Herzen von Stuttgart.


Im Gegensatz zu allgemeinen Inkasso-Firmen wird beim anwaltlichen Inkasso der Datenschutz durch die anwaltliche Schweigepflicht und die entsprechenden strengen gesetzlichen Vorgaben mehr als beachtet. Es erfolgt - im Gegensatz zu Inkasso-Firmen - keine Weitergabe der Schuldnerdaten in Daten-Pools oder Bonitäts-Dateien. Eine rechtlich fundierte Bearbeitung ist gewährleistet.

§ 43a Abs. 2 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO):

„Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihm in Ausübung seines Berufs bekannt geworden ist. Dies gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.“

Speziell auf die Bedürfnisse unserer Mandanten zugeschnittene Lösungen ermöglichen es uns, Forderungen effizient außergerichtlich beizutreiben, aber auch Gerichts- und Insolvenzverfahren sowie Zwangsvollstreckungen erfolgreich durchzuführen. Eine begleitende rechtliche Beratung der Mandantschaft in allen Bereichen ist dabei ein wichtiger Bestandteil unseres Verfahrens.

          

Forderungsmanagement ist für uns immer auch ein Bestandteil des gesamten Risikomanagements und der Kundenbeziehung. Deshalb steht für uns der schonende und somit werterhaltende Umgang mit den Kunden und Mitgliedern unserer Mandanten immer im Vordergrund. Wir machen unsere Vorgehensweise individuell davon abhängig, welche Historie der jeweilige Kunde hat und welche vertraglichen Besonderheiten im Einzelfall zu beachten sind. So haben wir z.B. mit einer der größten Mitgliederorganisationen in Deutschland ein einzigartiges soziales Mahnverfahren mit umfangreicher Beratung der Schuldner entwickelt und ergänzen dieses Mahnverfahren mit weitreichenden Service-Leistungen für die Mandantschaft und die Schuldner.          

Unsere Dienstleistung im Bereich Forderungsmanagement umfasst alle Bereiche von der ersten Mahnung bis zur Titulierung und Zwangsvollstreckung: Schuldnerermittlungen, außergerichtliche Zahlungsaufforderungen und Anwaltsmahnungen, Ratenzahlungsvereinbarungen, gerichtliches Mahnverfahren, Zwangsvollstreckungen (insbesondere Gehalts- und Kontenpfändungen sowie Zwangsvollstreckung über Gerichtsvollzieher mit Schufa Eintrag bei Nichtzahlung), Zahlungsüberwachungen und Stundungen. Auf Wunsch ist auch eine Überwachung der titulierten Forderungen möglich. Streitige Verfahren gehören ebenfalls zu unserem alltäglichen Rechtsgeschäft. In allen Bereichen sind wir bundesweit tätig. 

Wir arbeiten mit einer hauseigenen und daher exklusiven Mahn-Software, die eigens für uns programmiert wurde. Zum Team gehört ein Programmierer und eine IT-Firma, die sich um sämtliche IT Bedürfnisse und Anforderungen der Mandanten kümmert. Anpassungen an die rasanten Weiterentwicklungen in der IT Welt und Bedürfnisse der Mandanten in Sachen EDV sind somit stets gewährleistet.

Die Bandbreite der von uns angebotenen Möglichkeiten, Ihre Forderungsfälle an uns zu übergeben, reicht von der manuellen Fallübergabe in Papierform über mobile Lösungen bis hin zu einer vollintegrierten Schnittstellenanbindung mit Datenaustausch. Neben technologiebasierten Varianten können Sie Ihre offenen Posten auch telefonisch, via Fax oder E-Mail an uns übergeben. Welche Variante für Sie oder den konkreten Forderungsfall am besten geeignet ist, können Sie dabei selbst entscheiden

Wir entlasten Sie und Ihr Unternehmen bzw Ihre Organisation, indem wir Ihnen ermöglichen, Ihr gesamtes Forderungsmanagement auszulagern und durch unsere Kanzlei erledigen zu lassen. Dank einem Vierteljahrhundert Erfahrung sind wir in der Lage, Forderungsausfälle und somit Verluste für Ihr Unternehmen bzw Ihre Organisation so gering wie möglich zu halten. Und Ihre Kunden bzw die Schuldner haben einen seriösen Ansprechpartner: einen renommierten Anwalt und sein Team.


ETHISCHE WERTE   

      

Die Beachtung ethischer Werte eines Anwalts prägt nachhaltig das Vertrauen in die Rechtspflege. Die Kanzlei Gerald Gaßmann ging im Jahr 2019 aus der Mahnabteilung Gaßmann & Seidel hervor, die bereits 1995 gegründet wurde. Das bedeutet mittlerweile über 25 Jahre Erfahrung.

Grundsätze der guten Berufsausübung eines Rechtsanwalts wie beispielsweise die Verschwiegenheitspflicht, das Gebot der Sachlichkeit und das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen sind im Gesetz verankert. Die Beachtung berufsethischer Regeln ist bei uns eine absolute Selbstverständlichkeit.

Transparente Gebühren nach den gesetzlichen Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) unterscheiden das anwaltliche Inkasso von den Forderungen und Gebühren der Inkassofirmen.


Vorteile

Warum aber mit einer Anwaltskanzlei im Forderungsmanagement kooperieren? Darauf gibt es eine überzeugende Antwort:  Mit einer qualifizierten Rechtsanwaltskanzlei als Partner können Sie Ihr Forderungsmanagement optimieren und eigene Ressourcen und den eigenen Personalaufwand einsparen. Und davon profitiert letztlich Ihr Unternehmen bzw Ihre Organisation.

Der Kostenvorteil des anwaltlichen Forderungsmanagements im Verhältnis zu klassischen Inkassodienstleistern ist evident. Eine schnellere Realisierung Ihrer Forderungen wird ermöglicht durch eine frühe, einheitliche Bearbeitung durch unsere Kanzlei. Fremdgelder werden durch unsere Buchhaltung täglich gebucht, regelmäßig und zeitnah an Sie ausbezahlt. Eine stets transparente und detaillierte Abrechnung der Konten und Gelder ist unser oberstes Gebot.












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